Ablauf & Honorar

Heilpraxis Claudia Korfmacher

Transparent & Fair

Honorar in meiner Heilpraxis  in Rheda-Wiedenbrück

In meiner Praxis lege ich großen Wert auf Transparenz und Fairness in Bezug auf Honorare und Zahlungsmodalitäten. Mein Anspruch ist es, Ihnen eine hochwertige therapeutische Unterstützung anzubieten, während ich flexible und gerechte Honorarstrukturen bereitstelle, die auf Ihre individuellen finanziellen Gegebenheiten abgestimmt sind.

Da meine Praxis als Selbstzahler-/Privat-Praxis für Psychotherapie geführt wird, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen, ohne Einbindung der gesetzlichen Krankenkassen. Es kann sinnvoll sein, bei einer privaten Zusatzversicherung eine mögliche Kostenübernahme zu prüfen.

Erstes Telefongespräch

Bis zu 30 Minuten kostenlos, um Ihre Anliegen zu besprechen und einen ersten persönlichen Kontakt herzustellen.

Einzeltherapie/Einzelgespräch

60 Minuten für 90 Euro. Für längere Sitzungen wird zeitanteilig abgerechnet.

Praxis zur Selbstheilung Claudia Korfmacher

Ich lade Dich ein in meine Praxis, Dir den Raum zu geben und zu öffnen, um Deine Selbstheilung anzuregen. Niemand kann andere heilen, aber ich kann Dir zeigen, wie Du Deine Selbstheilungskräfte aktiveren kannst.

Regelmäßigkeit und Dauer

Die Häufigkeit und Dauer der Therapie- oder Beratungssitzungen wird individuell an Ihren persönlichen Bedarf angepasst. Üblicherweise finden 1-2 Sitzungen pro Monat statt.

Online-Termin

Zusätzlich zu persönlichen Terminen biete ich auch die Möglichkeit an, Online-Sitzungen nach Bedarf zu vereinbaren.

Terminabsagen

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei nicht abgesagten oder zu kurzfristig abgesagten Terminen wird eine Gebühr von 40 Euro berechnet.

Ihre Vorteile als Selbstzahler

  • Schnelle Terminvergabe: In der Regel erhalten Sie rasch einen Termin, ohne dass ein Gutachten für einen Therapieplatz erforderlich ist.

  • Freie Wahl des Therapeuten: Sie haben die Möglichkeit, Ihren Therapeuten sowie die Art und Dauer der Sitzungen nach Ihren eigenen Wünschen auszuwählen.

  • Steuerliche Abzugsfähigkeit: Die Kosten für selbst finanzierte Behandlungen können möglicherweise als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

  • Vertraulichkeit und Datenschutz: Ihre Diagnosen bleiben vertraulich und werden nicht in den Krankenakten Ihrer Krankenkasse gespeichert, was bei zukünftigen Versicherungsfragen von Vorteil sein kann.